Solidaritätskomitee Schweitzergarde

Weg mit der fristlosen Kündigung von Gottfried Schweitzer/Baui!

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Kündigung bei Rückkehr aus der Ferienfreizeit

Prozessgeschichte

12

Aug

Di

Fristlose Kündigung und absolutes Hausverbot für Gottfried Schweitzer

Am 12.08.08 erhält Gottfried Schweitzer, der seit der Gründung des Bauspielplatzes Friedenspark („Baui“) vor über 30 Jahren dort als Pädagoge arbeitet, seine fristlose Kündigung und Hausverbot überreicht - ohne Begründung. Gegenüber dem Betriebsrat erklärt die Geschäfts­führung der JugZ gGmbH, Träger des Baui: Ein Strahler, der seit vielen Jahren im Außenbereich den Platz beleuchtet, sei zerstört worden und unter gewissen Umständen hätte sich da ein Kind tödlich verletzen können.



23

Aug

Sa

WDR-Berichterstattung über Bauspielplatz

Die Redaktion der WDR-Sendung „Aktuelle Stunde“ besucht mittags den Bauspielplatz und macht Aufnahmen und Interviews für einen Bericht in der abendlichen „Aktuellen Stunde“. Circa 100 Teilnehmer versammeln sich hierzu ab 11.30h mit Transparenten und Musik am „Wachtposten“ vor dem Baui. Jetzt mit mehr als 100 Photos!

Zum Bericht über diesen Tag...


Gütetermin vor dem Arbeitsgericht am 19.09.

19

Sept

Fr

Arbeitsgericht Gütetermin: Nichts Neues

Vor dem Arbeitsgericht Köln findet der „Gütetermin“ statt, der dem eigentlichen Verfahren vorausgeht. 30 Mitglieder der Schweitzergarde verfolgen in dem viel zu kleinen Saal die kurze Verhandlung: Gottfried Schweitzers Anwalt erklärt zunächst, die Klage auf vollständige Rücknahme der Kündigung bleibe voll und ganz bestehen - das muss auch so sein, um Gottfrieds Klagemöglichkeit auf dem Rechtsweg zu erhalten. Der Anwalt der Geschäftsführung bietet an, innerhalb von 14 Tagen ein Angebot vorzulegen, das akzeptabel sei - so wie es tags zuvor in der „Großen Runde“ bei der Geschäftsführung der JugZ gGmbH beschlossen worden war. Also beschließt der Richter: Wenn ihr euch in 14 Tagen geeinigt habt – gut; wenn nicht, dann folgt am 20. Januar 2009 der Kammertermin – die eigentliche Verhandlung.


Bald ist die Wanne voll...

29

Sept

So

Das Angebot der Geschäftsführung: Eine Provokation!

Gottfried Schweitzer hat ein Angebot erhalten, das sein Anwalt aber als völlig unzureichend sofort abgelehnt hat. Während Schweitzer von dem Rechtsanwalt von Frau Groß (Geschäftsführerin) dringend gebeten wurde, dieses Angebot geheim zu halten, hat Frau Groß selber die wesentlichen Bestandteile in einer breiten Information bereits vor einer Woche veröffentlicht: Schweitzer soll nur eine halbe Stelle erhalten, als "Kulturbeauftragter" aus dem Team des Baui und damit aus der Kinder- und Jugendarbeit herausgehalten werden, und spätestens nach einem Jahr sowieso auf die Straße gesetzt werden. Dazu kommen dann noch weitere Einschränkungen, die jede selbständige Arbeit unmöglich machen sollen.

Die Schweitzergarde begrüßt es deshalb einhellig, dass Gottfrieds Anwalt dieses Angebot zurückgewiesen hat.

Die Schweitzergarde wird auf ihrem nächsten Treffen eine Reihe von konkreten Maßnahmen festlegen, dieses Vorgehen der Geschäftsführung breit anzuprangern. Alle waren sich einig: Die fristlose Kündigung muss vom Tisch - ohne wenn und aber!


10

Nov

Mo

Gespenst

Erneute, zweite fristlose Kündigung von Gottfried Schweitzer!

Die Geschäftsführung der JugZ hat Gottfried Schweitzer am 7.11. eine "erneute fristlose Kündigung" ausgesprochen - ohne Angabe von Gründen!

Der Hintergrund: Gegenüber Mitarbeitern der JugZ erklärte die Geschäftsführung, man müsse verhindern, dass Schweitzer nach dem Prozess am 20.Januar wieder auf den Baui zurück komme.

Der Vorwand: Schweitzer soll in der Halloween-Nacht auf dem Baui-Gelände gesehen worden sein - was nicht stimmt: Ein Gespenst geht um....

Die Schweitzergarde wird auf ihrem nächsten öffentlichen Treffen am 17.11. über Einzelheiten informieren und weitere Maßnahmen beraten.


16

Dez

Di

Erneute - 3. - fristlose Kündigung von Gottfried Schweitzer

3. fristlose Kündigung des Baui-Pädagogen Gottfried Schweitzer – ein Skandal!

Am letzten Wochenende hat Gottfried Schweitzer, Pädagoge auf dem Bauspielplatz Friedenspark in der Südstadt, die 3. fristlose Kündigung durch die Geschäftsführung der Jugendzentren Köln gGmbH erhalten, wieder ohne Begründung.

Dazu ist zu sagen:

1. Völlig zu Recht vertraut die Geschäftsführung nicht auf einen Erfolg mit den ersten beiden fristlosen Kündigungen. Sie sind in der Tat unhaltbar.

2. Gleichzeitig macht sie mit dieser 3. Kündigung aber deutlich: Sie will Schweitzer mit allen Mitteln aus dem Baui raus halten. Dafür gab und gibt es keine fachlichen Gründe; also müssen es doch wohl politische sein.

3. Kommt jetzt jeden Monat eine neue fristlose Kündigung? Dieser Versuch, Zeit zu schinden, entlarvt die Geschäftsführung.

Das Solidaritätskomitee Schweitzergarde fordert die Kölner auf, gegen diese undemokratischen Machenschaften zu protestieren, und die verantwortlichen Politiker, diesen Machenschaften endlich ein Ende zu setzen!

Schon am 27. November hatten wir den Oberbürgermeister in einem Offenen Brief aufgefordert, der Hetzkampagne der Geschäftsführung der JugZ gegen G. Schweitzer ein Ende zu setzen. Diese 3. Kündigung unterstreicht noch einmal nachdrücklich die Notwendigkeit eines direkten Eingreifens!

Solidaritätskomitee Schweitzergarde

Gez. Karin Stein, Elisabeth Sachse, Sven Labitzke, Dr. Ernst Herbert

(Sprecher der Schweitzergarde)


28

Mär

Sa

 Ransparent Alle 3 Kündigungen sind weg! Gottfried ist wieder da!

Die Geschäftsführung der Jugendzentren Köln gGmbH zieht auch die 3. fristlose Kündigung ersatzlos zurück

– und akzeptiert die Zurückweisung der ersten beiden durch das Arbeitsgericht

- und erklärt: "dass das Arbeitsverhältnis unverändert fortbesteht",

– und wir fordern:

auf dem Baui in der Südstadt und nicht anderswo!!!


Demo vor der Jugz

Erfolg: Die fristlosen Kündigungen sind vom Tisch! Skandal: „Bestrafung“ von G. Schweitzer: Neues Hausverbot + Versetzung!

Die Geschäftsführung der JugZ gGmbH akzeptiert das Urteil des Arbeitsgerichtes vom 20.1.2009 (1. und 2. Kündigung sind haltlos) und zieht die 3. fristlose Kündigung zurück, in dem Wissen, dass sie auch damit vor Gericht keine Chance hätte.

Jetzt könnte Ruhe einkehren? Falsch vermutet. Die Geschäftsführung der JugZ provoziert erneut: Nicht der, der zu Unrecht jemand fristlos gekündigt hat, wird bestraft, sondern umgekehrt: der Zu Unrecht Gekündigte wird abgestraft: Die Geschäftsführung spricht G. Schweitzer ein erneutes Hausverbot für den Baui aus, versetzt ihn nach Kalk, und verweigert jede Mediation/Supervision! Wieder einmal tanzt eine Verwaltung der Öffentlichkeit, den Bürgern und Politikern auf der Nase herum. Wir fordern:

  • Sofortige Zurücknahme des erneuten Hausverbots!
  • Weiterbeschäftigung von Gottfried Schweitzer auf dem Baui!
  • Durchführung einer Mediation mit dem Team!
  • Und nirgends steht geschrieben, dass nur der OB seinen Hut nehmen muss:

  • Die Verantwortlichen für die unrechtmäßigen Kündigungen und „Strafmaßnahmen“ müssen zur Rechenschaft gezogen werden!


  • 25

    Jun

    Do

    KStA NRhZ

    Erfolg vor dem Landesarbeitsgericht - Stadtanzeiger und Neue Rheinische Zeitung berichten

    NRhZ: Toller Erfolg beim Landesarbeitsgericht Köln für Gottfried Schweitzer und das Solidaritätskomitee Schweitzergarde... die Geschäftsführung der Kölner JugZ ist wieder einmal mit ihrem Vorgehen gegen den politisch missliebigen, weil links engagierten Mitarbeiter gescheitert.

  • "Haltloses Nachkarten"...
  • Den ganzen Artikel der NRhZ lesen...


    Fotografin
    Fotografin Detail

    2

    Jul

    Do

    Geschäftsführung der JugZ setzt Spitzel auf G. Schweitzer während des Edelweiß-Festivals an!

    Der Edelweißclub fordert Rücktritt!

    Auf den Bildern ist im Vordergrund die Bau-Bühne; auf der linken Mauer sitzt die Fotografin - siehe Ausschnitt.

    Das Edelweißpiratenfestival war ein ganz großartiger Erfolg! Acht- bis zehntausend Zuschauer feierten die Erinnerung an die Edelweißpiraten und ca. 25 Musikgruppen zeigten mitreissend eine hoch interessante breite Palette nichtangepasster Musik auf fünf Bühnen im ganzen Friedenspark... (Ganz abgesehen von den zahlreichen Veranstaltungen des Rahmenprogramms!)

    Aber ausgerechnet bei diesem Festival, das an die Verfolgung von Jugendlichen durch die Gestapo erinnert, beauftragte die Geschäftsführung der JugZ eine Fotografin, Gottfried Schweitzer heimlich zu filmen, und zwar die ganze Zeit, während der er die Baui-Bühne moderierte!

    Mit dieser heimlichen Überwachungsaktion hoffte sie wohl Beweise für eine neue fristlose Kündigung zu finden! (Hat sie aber natürlich wieder einmal nicht.)

    Der Vorsitzende des Edelweißpiratenclubs protestierte umgehend und schrieb u.a.: "...Die scheinbar hassgesteuerte, völlig sinnlose Intrige rund ums Edelweißpiratenfestival demonstriert nun aber endgültig, dass Ihnen und Ihrer Geschäftsleitung jedes Mittel recht zu sein scheint, friedliche Lösungen zu verhindern. Was ein Beispiel für die Kölner Jugend!

    Es bleibt die Hoffnung, dass die politischen Instanzen ihrer Verantwortung gerecht werden!"

    Die Schweitzergarde schließt sich dieser Forderung voll und ganz an!

    PS: Die Fotografin hat inzwischen erklärt, dass sie das Filmen bedauert: Sie wurde unter falschen Voraussetzungen angeworben und hat nicht vor, das Film-Material weiter zu geben. Wir bedanken uns.


    Hier ein erster

  • Pressebericht aus der NRhZ vom 2.7.


  • 4

    Aug

    Di

    Arbeitsgericht:
  • G. Schweitzer ist zu Unrecht versetzt und muss wieder auf dem Baui arbeiten -
  • das Hausverbot ist aufzuheben -
  • schallende Ohrfeigen für die JugZ-Geschäftsführung
  •  Arbeitsgericht am 20.1.

    Über 25 Schweitzergardisten unterstützten G. Schweitzer bei der heutigen Verhandlung vor dem Arbeitsgericht -

    Auszug aus der Pressemitteilung des Arbeitsgerichts:

    "Klage des Sozialpädagogen Gottfried Schweitzer auf Aufhebung des Hausverbots und gegen die Versetzung in die Abenteuerhallen Köln-Kalk stattgegeben. ...

    Dieser Klage hat die 16. Kammer des Arbeitsgerichts Köln in ihrer heutigen Sitzung stattgegeben."

    Auszug aus dem Protokoll der Sitzung:

    "....Am Schluss der Sitzung wurde nach geheimer Beratung und in Abwesenheit der Parteien und ihrer Vertreter folgendes Schlußurteil verkündet: 1. Es wird festgestellt, dass die Versetzung des Klägers (= G. Schweitzer) vom 30.03.2009 rechtsunwirksam ist. 2. Die Beklagte (= Geschäftsführung JugZ) wird verurteilt, den Kläger im Umfang seiner Altersteilzeit zu ansonsten unveränderten arbeitsvertraglichen Bedingungen als Mitglied im Team des Bauspielplatzes Friedenspark zu beschäftigen. 3. Die Beklagte wird verurteilt, das dem Kläger unter dem 30.03.2009 erteilte Hausverbot aufzuheben....

    Arbeitsgericht Köln, Urteil vom 4. August 2009, 16 Ca 6535/08."

    Herzlichen Glückwunsch Gottfried!!! Und herzlichen Glückwunsch ebenso an alle, die den Baui und ihn in vieler Form unterstützt haben!

    Über weitere Einzelheiten und was jetzt passieren wird, informieren wir in Kürze weiter.


    Gottfried Schweitzer auf dem Edelweißpiraten-Festival im Juni 2008

    17

    Aug

    Mo

  • Erneuter Skandal:
  • Bei seinem Dienstantritt am 17. August erklärt die Geschäftsführung, dass sie Gottfried zwar nicht mehr in Kalk weiterarbeiten lassen wolle, aber auch nicht auf dem Baui. Sie versetzte ihn nach Chorweiler!
  • mit der Begründung: Das liege näher an seinem Wohnort, da seien nette Leute (waren in Kalk auch!), und:
  • Das Team des Baui wolle nicht mehr mit ihm zusammen arbeiten - eine eher faule Ausrede: Denn noch im Oktober, 2 Monate nach der 1. Kündigung, bot die JugZ Gottfried an, ihn weiter auf dem Baui beschäftigen zu wollen - da hatte das Team gar nichts dagegen...

    Allerdings nur für ein 3/4 Jahr und auf halber Stelle - deshalb lehnte Gottfrieds Anwalt damals zu Recht ab.

    Gottfrieds Rechtssekretär beantragte jetzt umgehend

    1. Zwangsvollstreckung. Da wird jetzt beantragt, dass für jeden Tag, an dem die Geschäftsführung der JugZ diesem Urteil zuwider handelt, von dem Gericht ein Zwangsgeld festgesetzt wird, das den Betrag von 100.000,- Euro nicht unterschreiten sollte, - ersatzweise Zwangshaft der Geschäftsführerin Almut Gross.

    2. Klage gegen die Versetzung

    Die erneute Versetzung ist aus den verschiedensten Gründen Unrecht - von denen nur einer derjenige ist, dass das Urteil des Arbeitsgerichts mißachtet wurde.

    Ferner wird Klage eingereicht werden, dass die Geschäftsführung inzwischen zigtausende Euros der Jugendhilfe für sinnlose Verfahren verpulvert: Sie soll zur Rechenschaft gezogen werden! Schon für viel kleinere Summen wurden heuzutage Leute - auch bei der JugZ - fristlos gefeuert! <


  • 28

    Sep

    Mo


    Größere Kartenansicht

    Arbeitsgericht:

    Verhandlung gegen die Strafversetzung nach Chorweiler - gegen die Mißachtung des Urteils vom 4.8. (siehe unten)
  • Montag, den 28. September, 8.45 Uhr öffentliche Verhandlung Empörung bei den 20 Zuschauern:

    Das Arbeitsgericht vertagte seine Entscheidung auf den 5. März 2010!

  • Dagegen gab es breiten Protest - siehe die Aktionen zum 30.9.

    In Kürze folgt aber die Verhandlung über die Zwangsvollstreckung des Urteils vom 4. August!


  • 6

    Nov

    Fr

    Transparent

    Arbeitsgericht:

    Verhandlung über die Zwangsvollstreckung des Urteils vom 4.8. - vertagt!!!(siehe unten)

    7. November: Protest-Transparent an der Südbrücke

    < Freitag, den 6. November, war die öffentliche Verhandlung. Es ging um den Antrag: An jedem Tag, an dem die Geschäftsführung der JugZ dem Urteil vom 4.8. zuwider handelt, soll sie 100.000 Euro Strafe zahlen - ersatzweise Haft -mal wieder hat die Geschäftsführung der JugZ Zeit geschunden, anstatt ein Gerichtsurteil anzuerkennen! Und: Nach einhelliger Meinung sowohl der über 20 Schweitzergardisten, die an der Verhandlung teilnahmen, wie auch des DGB-Anwalts von G. Schweitzer ist das Rechtssystem eindeutig im Interesse der Arbeitgeber. Und es gab sofort Protest: Noch in derselben Nacht erschien ein riesiges, wohl 40 - 50 m langes Transparent an der Südbrücke, weithin - z.B. vom Südkai aus - sichtbar: "GERECHTIGKEIT FÜR GOTTFRIED SCHWEITZER" ist darauf zu lesen - trotz heftigem Sturm...

    Was war passiert? Rundmail vom 7. Nov. 2009


    2

    Mär

    Di


    Größere Kartenansicht

    Gerichtsverhandlung verschoben auf den 2. März, 11 Uhr, Pohligstr. 9

    Die Mühlen der Justiz mahlen langsam, aber sie mahlen, - noch langsamer - ohne Angabe von Gründen wurde der Termin vom 2. Februar ganz kurzfristig auf den 2. März verschoben.

    Arbeitsgericht: Öffentliche Verhandlung zur Zwangsvollstreckung des Urteils vom 4.8.09

     Arbeitsgericht am 20.1.

    Am 4. August 09 hatte das Arbeitsgericht beschlossen, dass Gottfried sofort zu unveränderten Bedingungen wieder am Baui arbeiten soll. Stattdessen versetzte die Geschäftsführung ihn im September von Kalk nach Chorweiler. Gottfrieds Anwalt beantragte deshalb eine sofortige Zwangsvollstreckung dieses Urteils: Die Geschäftsführung soll 100.000 Euro Ordnungsstrafe für jeden Tag zahlen, an dem sie das Urteil nicht verwirklicht. Dagegen klagte die Geschäftsführung, und gleichzeitig mit dieser Klage beantragte sie mit einer einstweiligen Verfügung, die Zwangsvollstreckung auszusetzen. Und genau darüber wird jetzt endlich öffentlich verhandelt! Wir laden ein, sich selbst ein Bild zu machen, wie bei uns Recht gesprochen wird und Gottfried und seinem neuen Anwalt durch die Teilnahme den Rücken zu stärken!


    5

    Mär

    Fr


    Größere Kartenansicht

    Öffentliche Gerichtsverhandlung 5. März, 9.30 Uhr, Pohligstr. 9

    gegen die erneute Zwangsversetzung von G. Schweitzer nach Chorweiler

    Obwohl das Arbeitsgericht am 4. August die Geschäftsführung verurteilt hatte, G. Schweitzer sofort zu unveränderten Bedingungen auf dem Baui zu beschäftigen, versetzte ihn die Geschäftsführung erneut - nach Chorweiler. Über Schweitzers Klage dagegen wird hier verhandelt.