Erneute - 3. - fristlose Kündigung von Gottfried Schweitzer
3. fristlose Kündigung des Baui-Pädagogen Gottfried Schweitzer – ein Skandal!
Am letzten Wochenende hat Gottfried Schweitzer, Pädagoge auf dem Bauspielplatz Friedenspark in der Südstadt, die 3. fristlose Kündigung durch die Geschäftsführung der Jugendzentren Köln gGmbH erhalten, wieder ohne Begründung.
Dazu ist zu sagen:
1. Völlig zu Recht vertraut die Geschäftsführung nicht auf einen Erfolg mit den ersten beiden fristlosen Kündigungen. Sie sind in der Tat unhaltbar.
2. Gleichzeitig macht sie mit dieser 3. Kündigung aber deutlich: Sie will Schweitzer mit allen Mitteln aus dem Baui raus halten. Dafür gab und gibt es keine fachlichen Gründe; also müssen es doch wohl politische sein.
3. Kommt jetzt jeden Monat eine neue fristlose Kündigung? Dieser Versuch, Zeit zu schinden, entlarvt die Geschäftsführung.
Das Solidaritätskomitee Schweitzergarde fordert die Kölner auf, gegen diese undemokratischen Machenschaften zu protestieren, und die verantwortlichen Politiker, diesen Machenschaften endlich ein Ende zu setzen!
Schon am 27. November hatten wir den Oberbürgermeister in einem Offenen Brief aufgefordert, der Hetzkampagne der Geschäftsführung der JugZ gegen G. Schweitzer ein Ende zu setzen. Diese 3. Kündigung unterstreicht noch einmal nachdrücklich die Notwendigkeit eines direkten Eingreifens!
Solidaritätskomitee Schweitzergarde
Gez. Karin Stein, Elisabeth Sachse, Sven Labitzke, Dr. Ernst Herbert
(Sprecher der Schweitzergarde)
Alle 3 Kündigungen sind weg!
Gottfried ist wieder da!
Die Geschäftsführung der Jugendzentren Köln gGmbH zieht auch die 3. fristlose Kündigung ersatzlos zurück
– und akzeptiert die Zurückweisung der ersten beiden durch das Arbeitsgericht
- und erklärt:
"dass das Arbeitsverhältnis unverändert fortbesteht",
– und wir fordern:
auf dem Baui in der Südstadt und nicht anderswo!!!
Erfolg vor dem Landesarbeitsgericht - Stadtanzeiger und Neue Rheinische Zeitung berichten
NRhZ: Toller Erfolg beim Landesarbeitsgericht Köln für Gottfried Schweitzer
und das Solidaritätskomitee Schweitzergarde... die Geschäftsführung der Kölner JugZ ist wieder einmal mit ihrem
Vorgehen gegen den politisch missliebigen, weil links engagierten Mitarbeiter gescheitert.
"Haltloses Nachkarten"...
Den ganzen Artikel der NRhZ lesen...
Geschäftsführung der JugZ setzt Spitzel auf G. Schweitzer während des Edelweiß-Festivals an!
Der Edelweißclub fordert Rücktritt!
Auf den Bildern ist im Vordergrund die Bau-Bühne; auf der linken Mauer sitzt die Fotografin - siehe Ausschnitt.
Das Edelweißpiratenfestival war ein ganz großartiger Erfolg! Acht- bis zehntausend Zuschauer feierten die Erinnerung
an die Edelweißpiraten und ca. 25 Musikgruppen zeigten mitreissend eine hoch interessante breite Palette nichtangepasster Musik auf fünf Bühnen im ganzen Friedenspark...
(Ganz abgesehen von den zahlreichen Veranstaltungen des Rahmenprogramms!)
Aber ausgerechnet bei diesem Festival, das an die Verfolgung von Jugendlichen durch die Gestapo erinnert, beauftragte die Geschäftsführung der JugZ eine Fotografin, Gottfried Schweitzer heimlich zu filmen, und zwar die ganze Zeit, während der er die Baui-Bühne moderierte!
Mit dieser heimlichen Überwachungsaktion hoffte sie wohl Beweise für eine neue fristlose Kündigung zu finden!
(Hat sie aber natürlich wieder einmal nicht.)
Der Vorsitzende des Edelweißpiratenclubs protestierte umgehend und schrieb u.a.:
"...Die scheinbar hassgesteuerte, völlig sinnlose Intrige rund ums Edelweißpiratenfestival demonstriert nun aber endgültig, dass Ihnen und Ihrer Geschäftsleitung jedes Mittel recht zu sein scheint, friedliche Lösungen zu verhindern. Was ein Beispiel für die Kölner Jugend!
Es bleibt die Hoffnung, dass die politischen Instanzen ihrer Verantwortung gerecht werden!"
Die Schweitzergarde schließt sich dieser Forderung voll und ganz an!
PS: Die Fotografin hat inzwischen erklärt, dass sie das Filmen bedauert: Sie wurde unter falschen Voraussetzungen angeworben
und hat nicht vor, das Film-Material weiter zu geben. Wir bedanken uns.
Hier ein erster
Pressebericht aus der NRhZ vom 2.7.
Arbeitsgericht:
G. Schweitzer ist zu Unrecht versetzt und muss wieder auf dem Baui arbeiten -
das Hausverbot ist aufzuheben - schallende Ohrfeigen für die JugZ-Geschäftsführung
Über 25 Schweitzergardisten unterstützten G. Schweitzer bei der heutigen Verhandlung vor dem Arbeitsgericht -
Auszug aus der Pressemitteilung des Arbeitsgerichts:
"Klage des Sozialpädagogen Gottfried Schweitzer auf Aufhebung des Hausverbots und gegen die Versetzung
in die Abenteuerhallen Köln-Kalk stattgegeben.
...
Dieser Klage hat die 16. Kammer des Arbeitsgerichts Köln in ihrer heutigen Sitzung stattgegeben."
Auszug aus dem Protokoll der Sitzung:
"....Am Schluss der Sitzung wurde nach geheimer Beratung und in Abwesenheit der Parteien und ihrer Vertreter folgendes Schlußurteil
verkündet:
1. Es wird festgestellt, dass die Versetzung des Klägers (= G. Schweitzer) vom
30.03.2009 rechtsunwirksam ist.
2. Die Beklagte (= Geschäftsführung JugZ) wird verurteilt, den Kläger im Umfang seiner
Altersteilzeit zu ansonsten unveränderten arbeitsvertraglichen Bedingungen als Mitglied im Team des Bauspielplatzes Friedenspark zu beschäftigen.
3. Die Beklagte wird verurteilt, das dem Kläger unter dem
30.03.2009 erteilte Hausverbot aufzuheben....
Arbeitsgericht Köln, Urteil vom 4. August 2009, 16 Ca 6535/08."
Herzlichen Glückwunsch Gottfried!!!
Und herzlichen Glückwunsch ebenso an alle, die den Baui und ihn in vieler Form unterstützt haben!
Über weitere Einzelheiten und was jetzt passieren wird, informieren wir in Kürze weiter.
Erneuter Skandal: Bei seinem Dienstantritt am 17. August erklärt die Geschäftsführung, dass sie Gottfried
zwar nicht mehr in Kalk weiterarbeiten lassen wolle, aber auch nicht auf dem Baui. Sie versetzte ihn nach Chorweiler!
mit der Begründung: Das liege näher an seinem Wohnort, da seien nette Leute (waren in Kalk auch!), und:
Das Team des Baui wolle nicht mehr mit ihm zusammen arbeiten - eine eher faule Ausrede: Denn noch im Oktober,
2 Monate nach der 1. Kündigung, bot die JugZ Gottfried an, ihn weiter auf dem Baui beschäftigen zu wollen -
da hatte das Team gar nichts dagegen...
Allerdings nur für ein 3/4 Jahr und auf halber Stelle - deshalb lehnte Gottfrieds Anwalt damals zu Recht ab.
Gottfrieds Rechtssekretär beantragte jetzt umgehend
1. Zwangsvollstreckung. Da wird jetzt beantragt, dass für jeden Tag, an dem die Geschäftsführung der JugZ diesem Urteil zuwider handelt,
von dem Gericht ein Zwangsgeld festgesetzt wird, das den Betrag von 100.000,- Euro nicht unterschreiten sollte, -
ersatzweise Zwangshaft der Geschäftsführerin Almut Gross.
2. Klage gegen die Versetzung
Die erneute Versetzung ist aus den verschiedensten Gründen Unrecht - von denen nur einer derjenige ist, dass das
Urteil des Arbeitsgerichts mißachtet wurde.
Ferner wird Klage eingereicht werden, dass die Geschäftsführung inzwischen zigtausende Euros der Jugendhilfe für sinnlose Verfahren verpulvert: Sie soll zur Rechenschaft gezogen werden! Schon für viel kleinere Summen wurden heuzutage Leute - auch bei der JugZ - fristlos gefeuert!
<
Größere Kartenansicht
Arbeitsgericht:
Verhandlung gegen die Strafversetzung nach Chorweiler - gegen die Mißachtung des Urteils vom 4.8. (siehe unten)
Montag, den 28. September, 8.45 Uhr öffentliche Verhandlung
Empörung bei den 20 Zuschauern: Das Arbeitsgericht vertagte seine Entscheidung auf den 5. März 2010!
Dagegen gab es breiten Protest - siehe die Aktionen zum 30.9.
In Kürze folgt aber die Verhandlung über die Zwangsvollstreckung des Urteils vom 4. August!
Arbeitsgericht:
Verhandlung über die Zwangsvollstreckung des Urteils vom 4.8. - vertagt!!!(siehe unten)
7. November: Protest-Transparent an der Südbrücke
< Freitag, den 6. November, war die öffentliche Verhandlung. Es ging um den Antrag: An jedem Tag, an dem die Geschäftsführung der JugZ dem Urteil vom 4.8.
zuwider handelt, soll sie 100.000 Euro Strafe zahlen - ersatzweise Haft
-mal wieder hat die Geschäftsführung der JugZ Zeit geschunden, anstatt ein Gerichtsurteil anzuerkennen!
Und: Nach einhelliger Meinung sowohl der über 20 Schweitzergardisten, die an der Verhandlung teilnahmen, wie auch des DGB-Anwalts von G. Schweitzer ist das Rechtssystem eindeutig im Interesse der Arbeitgeber.
Und es gab sofort Protest: Noch in derselben Nacht erschien ein riesiges, wohl 40 - 50 m langes Transparent an der Südbrücke, weithin - z.B. vom Südkai aus - sichtbar: "GERECHTIGKEIT FÜR GOTTFRIED SCHWEITZER" ist darauf zu lesen - trotz heftigem Sturm...
Was war passiert?
Rundmail vom 7. Nov. 2009
Größere Kartenansicht
Gerichtsverhandlung verschoben auf den 2. März, 11 Uhr, Pohligstr. 9
Die Mühlen der Justiz mahlen langsam, aber sie mahlen, - noch langsamer -
ohne Angabe von Gründen wurde der Termin vom 2. Februar ganz kurzfristig auf den 2. März verschoben.
Arbeitsgericht: Öffentliche Verhandlung zur Zwangsvollstreckung des Urteils vom 4.8.09
Am 4. August 09 hatte das Arbeitsgericht beschlossen, dass Gottfried sofort zu
unveränderten Bedingungen wieder am Baui arbeiten soll. Stattdessen versetzte die Geschäftsführung ihn im September von Kalk nach Chorweiler.
Gottfrieds Anwalt beantragte deshalb eine sofortige Zwangsvollstreckung
dieses Urteils: Die Geschäftsführung soll 100.000 Euro Ordnungsstrafe für
jeden Tag zahlen, an dem sie das Urteil nicht verwirklicht.
Dagegen klagte die Geschäftsführung, und gleichzeitig mit dieser Klage
beantragte sie mit einer einstweiligen Verfügung, die Zwangsvollstreckung auszusetzen.
Und genau darüber wird jetzt endlich öffentlich verhandelt!
Wir laden ein, sich selbst ein Bild zu machen, wie bei uns Recht
gesprochen wird und Gottfried und seinem neuen Anwalt durch die Teilnahme den Rücken zu stärken!
Größere Kartenansicht
Öffentliche Gerichtsverhandlung 5. März, 9.30 Uhr, Pohligstr. 9
gegen die erneute Zwangsversetzung von G. Schweitzer nach Chorweiler
Obwohl das Arbeitsgericht am 4. August die Geschäftsführung verurteilt hatte, G. Schweitzer sofort zu unveränderten
Bedingungen auf
dem Baui zu beschäftigen, versetzte ihn die Geschäftsführung erneut - nach Chorweiler. Über Schweitzers Klage dagegen wird hier verhandelt.