Weiter zum Oktober/Dezember...
Die Geschäftsführung der JugZ gGmbH akzeptierte Ende März das Urteil des Arbeitsgerichtes vom 20.1.2009 (1. und 2. Kündigung sind haltlos) und zieht die 3. fristlose Kündigung zurück, in dem Wissen, dass sie auch damit vor Gericht keine Chance hätte.
Jetzt könnte Ruhe einkehren? Falsch vermutet. Die Geschäftsführung der JugZ provoziert erneut: Nicht der, der zu Unrecht jemand fristlos gekündigt hat, wird bestraft, sondern umgekehrt: der Zu Unrecht Gekündigte wird abgestraft: Die Geschäftsführung spricht G. Schweitzer ein erneutes Hausverbot für den Baui aus, versetzt ihn nach Kalk, und verweigert jede Mediation/Supervision!
Dagegen formiert sich breiter Widerstand - mit einem Höhepunkt, dem Solifest mit 1000 Besuchern - siehe "Was bisher geschah - Mai":
Am 4.August traf das Arbeitsgericht eine eindeutige Entscheidung - siehe unten: Gottfried muss sofort auf den Baui zurück!
Erneuter Skandal: Geschäftsführung tritt am 17.8. Urteil mit Füssen: Erneute Versetzung!
Wir fordern:
Und nirgends steht geschrieben, dass nur der OB seinen Hut nehmen muss: Die Verantwortlichen für die unrechtmäßigen Kündigungen und „Strafmaßnahmen“ müssen zur Rechenschaft gezogen werden!
Sep
Mi
vor dem Technischen Rathaus (Deutz) - Sitz der Dezernentin -
um 15 Uhr fand das erste öffentliche Trbunal statt, auf dem Severinskirchplatz das zweite. An Hunderte von interessierten
Bürgern wurden Infos verteilt, das Urteil - siehe Film nebenan - wurde begeistert begrüßt...
Sep
Mo
Aug
Di
Über 25 Schweitzergardisten unterstützten G. Schweitzer bei der heutigen Verhandlung vor dem Arbeitsgericht -
Auszug aus der Pressemitteilung des Arbeitsgerichts:
"Klage des Sozialpädagogen Gottfried Schweitzer auf Aufhebung des Hausverbots und gegen die Versetzung in die Abenteuerhallen Köln-Kalk stattgegeben. ...
Dieser Klage hat die 16. Kammer des Arbeitsgerichts Köln in ihrer heutigen Sitzung stattgegeben."
Auszug aus dem Protokoll der Sitzung:
"....Am Schluss der Sitzung wurde nach geheimer Beratung und in Abwesenheit der Parteien und ihrer Vertreter folgendes Schlußurteil verkündet: 1. Es wird festgestellt, dass die Versetzung des Klägers (= G. Schweitzer) vom 30.03.2009 rechtsunwirksam ist. 2. Die Beklagte (= Geschäftsführung JugZ) wird verurteilt, den Kläger im Umfang seiner Altersteilzeit zu ansonsten unveränderten arbeitsvertraglichen Bedingungen als Mitglied im Team des Bauspielplatzes Friedenspark zu beschäftigen. 3. Die Beklagte wird verurteilt, das dem Kläger unter dem 30.03.2009 erteilte Hausverbot aufzuheben....
Arbeitsgericht Köln, Urteil vom 4. August 2009, 16 Ca 6535/08."
Herzlichen Glückwunsch Gottfried!!! Und herzlichen Glückwunsch ebenso an alle, die den Baui und ihn in vieler Form unterstützt haben!
Über weitere Einzelheiten und was jetzt passieren wird, informieren wir in Kürze weiter.
Aug
Di
Anklicken: Hier die
Und ein interessantes Interview in der NRhZ:
http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=14168
Aug
Mo
Allerdings nur für ein 3/4 Jahr und auf halber Stelle - deshalb lehnte Gottfrieds Anwalt damals zu Recht ab.
Gottfrieds Rechtssekretär beantragte jetzt umgehend
1. Zwangsvollstreckung. Da wird jetzt beantragt, dass für jeden Tag, an dem die Geschäftsführung der JugZ diesem Urteil zuwider handelt, von dem Gericht ein Zwangsgeld festgesetzt wird, das den Betrag von 100.000,- Euro nicht unterschreiten sollte, - ersatzweise Zwangshaft der Geschäftsführerin Almut Gross.
2. Klage gegen die Versetzung
Die erneute Versetzung ist aus den verschiedensten Gründen Unrecht - von denen nur einer derjenige ist, dass das Urteil des Arbeitsgerichts mißachtet wurde.
Ferner wird Klage eingereicht werden, dass die Geschäftsführung inzwischen zigtausende Euros der Jugendhilfe für sinnlose Verfahren verpulvert: Sie soll zur Rechenschaft gezogen werden! Schon für viel kleinere Summen wurden heuzutage Leute - auch bei der JugZ - fristlos gefeuert! <
Die Schweitzergarde
...haben sich in den letzten Wochen auf www.schweitzergarde.de über die Kündigung von Gottfried Schweitzer und die Aktionen der „Schweitzergarde“ informiert! Stay tuned!